DrErwin
Well-Known Member
Hab ich Dir schon mal gesagt, dass ich Dich liebe? Genauso war es bei mir.Ich habe auch in Dunkelbraun geheiratet…. aber dafür in Dunkelgrau beim Scheidungstermin
Hab ich Dir schon mal gesagt, dass ich Dich liebe? Genauso war es bei mir.Ich habe auch in Dunkelbraun geheiratet…. aber dafür in Dunkelgrau beim Scheidungstermin
Nicht in weiß? ;-)Das wäre eigentlich was für die Bekenntnisse! Ich habe auch in Dunkelbraun geheiratet…. aber dafür in Dunkelgrau beim Scheidungstermin
Hab ich Dir schon mal gesagt, dass ich Dich liebe? Genauso war es bei mir.
Next time…Nicht in weiß? ;-)
Eine andere als Du oder eine andere als Deine Exfrau? Fragen über Fragen.Hattest Du noch nicht Aber ich hoffe, es war eine andere Frau
Da muss man sich ja nicht wundern, dass es nicht geklappt hat!Das wäre eigentlich was für die Bekenntnisse! Ich habe auch in Dunkelbraun geheiratet…. aber dafür in Dunkelgrau beim Scheidungstermin
***********************Beschwerde********************************
Zu der beanstandeten Bewertung gibt es nach Prüfung der Kundenvorgänge keinen mit der Schilderung korrelierenden Kundenvorgang.
Die Bewertung kann keinem der Darstellung des Bewerters nach korrelierendem Vorfall zugeordnet werden. Weder die Sichtung und Prüfung aller zurückliegender Vorgänge noch die Befragung von nach außen auftretenden Mitarbeitern gewährleisten eine Verifizierung der Schilderung. Bei der durchgeführten und im Ergebnis erfolglosen Aufklärung sind auch keine sonstigen Umstände bekannt geworden, die auf derartige Vorfälle schließen lassen.
Demnach ist die Bewertungsgrundlage durch die Vorlage geeigneter und vor allem substantiierter Angaben und Belege zu beweisen. Fehlt es hieran, dann sind Sie als Provider in der Pflicht, die Bewertung unverzüglich zu entfernen.
Nach ständiger Rechtsprechung führt die durch uns hiermit eingeleitete qualifizierte anwaltliche Beanstandung zu einer
zwingenden Prüfpflicht,
die im Falle fehlender substantiierter Belege zu Anknüpfungspunkten mit der unverzüglichen Entfernung dieser Bewertung einherzugehen hat. Da es sich bei der Äußerung nicht um eine subjektive, wertbehaftete Aussage, sondern vielmehr um eine Tatsachenbehauptung handelt, ist sie dem Beweis zugänglich. Nach den Beweisregeln ist der Bewertende daher den Nachweis für die Richtigkeit dessen Behauptung schuldig.
*****************************************************************
Uff, sehr schlechtes Zeichen. Abmahnen wegen Google Rezensionen ist wirklich das Letzte.Nachtrag: Rooks & Rocks hat auf meine Google-Rezension wie folgt reagiert:
Wo ist denn da die "Abmahnung"?Abmahnen wegen Google Rezensionen ist wirklich das Letzte.
Tut mir leid, ich spreche kein Juristendeutsch. Man hätte auch einfach schreiben können: "Was bilden Sie sich ein, wer Sie sind?! Löschen, sonst Anwalt!"Nachtrag: Rooks & Rocks hat auf meine Google-Rezension wie folgt reagiert: