Lionel_Hutz
Well-Known Member
Da der Titel CEO für das deutsche Gesellschaftsrecht keine technische Bedeutung hat, ist es juristisch genauso relevant oder irrelevant wie sich "Chef von det janze" zu nennen. CEO wird international für eine Funktion verstanden, die die strategische Positionierung des Unternehmens verantwortet, aber nicht zwangsläufig das Tagesgeschäft leitet. Wenn die Geschäftsverteilung der Geschäftsführung so ausgestaltet ist, dass Brenninkmeijer genau das verantworten soll, ist das eine sinnvolle Außendarstellung, völlig egal ob er jetzt im Außenverhältnis Geschäftsführer ist oder gar nicht vertretungsberechtigter Alleingesellschafter, der aber jeden Tag der Geschäftsführung Weisungen erteilt (und ggf. faktischer Geschäftsführer sein könnte).Das ist rein begrifflich natürlich pseudo-international-hippes bovines Exkrement, was da bei LinkedIn steht.
Regent ist eine GmbH & Co. KG. Da wird die Geschäftsführung von der Komplementär-GmbH wahrgenommen. Diese wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. CEOs gibt es da nicht - die gibt es bei keiner deutschen Gesellschaftsform.
Brenninkmeijer ist also kein cooler CEO wie bei einer US-Aktiengesellschaft, sondern ein stinknormaler deutscher GmbH-Geschäftsführer. Klingt natürlich nicht so schneidig.
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist im wesentlichen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts angepasst. Bei einer Aktiengesellschaft lass' ich mir so Kleinkrämerei wegen §§ 76, 77 AktG ja noch eingehen, bei der GmbH wo derlei im Innenverhältnis dispositiv ist, kann das eine deutlich zutreffendere Umschreibung der Wirklichkeit sein als Geschäftsführer.