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Heute Kombinationsentjungferung. :D

Ich trage bisher ausschließlich Anzüge im Büro.
Nun habe ich mich mal an meiner ersten Kombi versucht:
 

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Der beschriebene Notar dürfte bei dem besagten Geschäft trotzdem gut abgecashed haben. Stimmt es eigentlich, dass man bei Anwaltsnotaren die Beurkundungsgebühr verhandeln kann? Für die gilt doch normalerweise auch das Beurkundungsgesetz und das GKostG? Mir erzählte vor kurzem jemand etwas in der Richtung und ich hatte bis dato fast nur mit Nurnotaren zu tun.
Sagen wir mal so: Der Stundenlohn war sicher höher als sein normaler Stundensatz als Partner einer gar nicht unrenommierten Großkanzlei.

Ansonsten kann man nicht direkt frei verhandeln, da die Gebührenregelungen anders als im RVG nicht dispositiv sind. Aber: Bei der Festlegung der Gebühren kann man aber unterschiedliche Rechtsansichten zu den erfüllten Gebührentatbeständen und manchmal auch Wertansätzen vertreten. Anwaltsnotare sind häufig geneigt, ihrer Abrechnung die für die Parteien günstigeren Rechtsansichten zu Grunde zu legen, während Nurnotare da gerne eher umgekehrt agieren (wobei man sich da auch nicht alles gefallen lassen sollte, in München habe ich einmal mit einer Beschwerde über eine Abrechnung bei der Notarkammer Erfolg gehabt).

Für Großmandanten sind auch Nurnotare gerne mal etwas kulanter, wenn das einzige komplett unterbezahlte Geschäft (Protokoll der HV bei Publikumsgesellschaften) ausreichend quersubventioniert ist, wird schon mal die Abrechnung der ein oder anderen Beglaubigung "vergessen", die Außer-Haus-Gebühr nicht mitabgerechnet etc.

Wie man hört, sind die unterschiedlichen Landgerichte auch unterschiedlich pingelig, was die Prüfung der Notariate auf Einhaltung der Kostenregelungen angeht. Ich hörte gerüchteweise, dass Berlin da recht entspannt sei.

Nichts was für den privaten Immobilienkauf relevant ist, aber gerade bei komplexeren gesellschaftsrechtlichen Themen kann man schon mal sprechen ...

Puh, ich hätte niemals gedacht, dass ich dich da mal korrigieren darf :D verzeihe mir bitte.

Duisburg hat Anwaltsnotare....

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/14081/notariatrw.pdf
Fair enough, aber Duisburg hat auch Nurnotare, nämlich im linksrheinischen Teil des Gerichtsbezirks (ja, der ist klein). Und wenn wir schon dabei sind: Bezirk AG Emmerich sind auch Anwaltsnotare.

Nein. Auch der Anwaltsnotar hat die gesetzlichen Gebühren zu nehmen. Sonst ist er sein Notariat los, wenn anderes rauskommt.
S.o., die gesetzlichen Gebühren können manchmal erfrischend subjektiv sein ...

Essen auch. Und viele mehr.

"Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gibt es zur Zeit etwa 150 "Nur-Notariatsstellen" und etwa 180 Anwaltsnotare. "
Wie schon gesagt: Essen ist OLG Hamm und man muss die Zahlen relativieren. Nurnotare werden im Prinzip nur soviel bestellt, wie gebraucht werden, um den Markt zu befriedigen. Anwaltsnotare werden soviele bestellt, wie der Markt es aushält ohne die "Rechtspflege" zu gefährden. Das führt dazu, dass kaum ein Anwaltsnotar mehr als 20% seiner Zeit aufs Notariat verwenden (man schaue mal die Divergenz von UR-Nummern bei beiden Spezies am Jahresende an ...). Das sieht man auch daran, dass die 180 wirklich nur aus einem Teil des LG-Duisburg und des AG-Emmerich-Bezirks kommen, während 5 Landgerichtsbezirke (mit einem kleinen AG-Bezirk als Ausnahme) die 150 Nurnotare stellen. Wenn wir die mal mit 1:5 umrechnen, entsprechen diese 180 Anwaltsnotare vielleicht 36 Nurnotaren und schon sieht der Vergleich ganz anders aus.

Essen liegt im Bezirk des OLG Hamms, auch wenn es nach Hamm weiter ist :D

Ich würde aber auch - sofern man die Wahl hat - immer einen Nurnotar empfehlen. Mir sind zwei Anwaltsnotare dienstlich bekannt. Davon wage ich zumindest bei einem stark zu bezweifeln, ob der wirklich alles kann, was er können sollte (gerade was das Umwandlungsrecht angeht). Gut, in Oberhausen muss man vermutlich auch nicht alles können. Da reicht das Berliner Testament.
Und für's Berliner Testament braucht man noch nichtmal einen Notar ;) ...
 
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